Minutenlang wartete eine Radfahrerin an einer Ampel – dann verlor sie die Geduld und überquerte die Kreuzung trotz Rotlicht. Sie verhielt sich womöglich korrekt, wie ein Gericht verkündete.

Konkret geht es um die Frage, ob ein Fahrrad auch bei Rot an einer Ampel mit Kontaktschleife halten muss, wenn die Kontaktschleife garnicht auf ein Fahrrad reagieren kann.

  • @[email protected]
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    82 years ago

    Hier in Tschechien hat man so wenig Radwege, dass man Regeln immer „biegen“ muss, um mit vernünftige Geschwindigkeit sich durch der Stadt bewegen

  • @[email protected]
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    212 years ago

    Nach Ansicht des Amtsgerichts hätte die Frau allerdings die Möglichkeit gehabt, abzusteigen und die Kreuzung mithilfe einer auf der rechten Seite befindlichen und mit einem Anfrageknopf ausgestatteten Fußgängerbedarfsampel zu überqueren.

    Toll, dass unsere Behörden Fahrräder immer noch als Notbehelf für Kinder und Arme ansehen, statt als gleichberechtigtes Verkehrsmittel.

    • @[email protected]
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      2 years ago

      Die Radfahrerin hätte nach Ansicht des Amtsgerichts auch einfach mit dem Auto fahren können, statt mit einem albernen Kinderspielzeug.

      Und überhaupt: In [ganz wo anders] haben wir extra einen Radweg für die gebaut! Wo müssen Radfahrende überhaupt hin um die Uhrzeit?!

      /s

    • Turun
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      52 years ago

      Ach komm, lass den Scheiß. Wenn du zitierst, dann ordentlich:

      Das OLG sieht auch das anders: Die Betroffene habe nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen. Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«.

      • Atemu
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        82 years ago

        Das ist was das OLG darauf geantwortet hat Brudi.

        • Turun
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          62 years ago

          Ja, also das was die höhere Autorität hat. Das nicht zu erwähnen ist halt irgendwie einfach Falschinformation.

      • Felix Gilcher
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        32 years ago

        @Opafi Es ist sicher toll, dass das OLG da klare Worte gefunden hat, aber solange das bei Ordnungsamt, Polizei und AG noch nicht angekommen ist hilft das nur wenig. Hat ja nicht jeder Lust sich bis zum OLG durchzuklagen.

    • Black616Angel
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      72 years ago

      Nach Angesicht des Landgerichts hätte der Autofahrer auch aussteigen und mithilfe einer Fußgängerbedarfsampel eine Grünphase für seine Spur auslösen können.

      Habe das mal für Autofahrer*innen übersetzt.

  • Cegorach
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    522 years ago

    Der Witz ist, dass das nur dann ein Thema ist, wenn man ziemlich alleine an der Kreuzung steht - sonst würde ja ein PKW (evtl. auch aus der Gegenrichtung) die Schleife auslösen.

    Das sind also Leute, die länger an einer Kreuzung standen, die Situation aufmerksam beurteilten und dann vorsichtig überqueren. MIT DEM FAHRRAD!

    Ich behaupte mal frech dass die überhaupt keine Gefahr für andere darstellen und allenfalls eine sehr geringe für sich selbst.

    Diese Leute überhaupt zu verfolgen ist totaler Blödsinn.

    Bürokratie um der Bürokratie willen. Es macht nichts besser - für niemanden.

    • @[email protected]OP
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      Deutsch
      262 years ago

      Ich behaupte mal frech dass die überhaupt keine Gefahr für andere darstellen und allenfalls eine sehr geringe für sich selbst.

      Da behauptest du richtig. Steht sogar so im Urteil:

      Zu einer Gefährdung der Betroffenen oder anderer Verkehrsteilnehmer kam es dadurch nicht.

  • ChaoticNeutralCzech
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    12 years ago

    In deutsche Städte gibt es 1 Ampel pro 1000 Einwohner (per Gesetz), echt viel im Vergleich zu Österreich (ca. 1500) oder Tschechien (ca. 2700).

    Habt ihr die Koalition verwählt?

  • ChaoticNeutralCzech
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    22 years ago

    Was für ein Thema. In Tschechien würde man sagen, natürlich dürfen sie. Den Zweck eines Regels (sicheres und fließendes Veerkehr) ist wichtiger als seine Formulierung… bevor wir mit selbststööerte Autos und Roboter ersetzt werden.

  • Felix Gilcher
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    462 years ago

    @GregorZ Ich finde die Ausführung des OLG relevant:

    Die Betroffene habe nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen. Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«.

    Das widerspricht dem dauernd Unsinn, dass man ja absteigen und schieben könne.

    • @[email protected]
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      202 years ago

      Eben. Sonst träfe das nämlich auch auf Autofahrer zu. Auch die können aussteigen und schieben (das hat wohl fast jeder Autofahrer irgend wann sogar schon mal gemacht)

      • BruceTwarzen
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        32 years ago

        Ich glaube nicht das das ausser mr.bean schon mal jemand gemacht hat.

        • Cegorach
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          92 years ago

          hier!

          Ich tat dies schon.

          Zugegeben mit einem Golf 2, der leer noch gut unter einer Tonne lag. Mit einem heutigen 2+ Tonnen SUV macht das noch viel weniger Spaß.

          • Ich fordere den Schiebetest bei der Zulassung. Ein Fahrzeug darf nur auf einen Halter zugelassen werden, wenn dieser es Alleine mindestens 20m auf ebenem Asphalt schieben kann. Bevor er das Fahrzeug einer anderen Person zum Fahren überlässt, muss dokumentiert werden, dass der Schiebetest ebenfalls durchgeführt und bestanden wurde. Ausnahmen gibt es nur für Berufskraftfahrer.

            • ƬΉΣӨЯΣƬIKΣЯ
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              2 years ago

              Ausnahmen gibt es nur für Berufskraftfahrer.

              Die müssen nämlich nicht schieben sondern dürfen auch mithilfe eines Gespanns ziehen, damit der Verkehr während des Tests im Auge behalten werden kann.

                • ÚwÙ-Passwort
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                  12 years ago

                  Er darf es aber Zulassen, Versichern und besitzen. Deshalb ist das Recht auch so komplex, Fahrer, Eigentümer, Halter und Versicherer könnten 4 verschiedene Personen sein. Also Schiebetest nur vom Fahrer alle 2 Jahre beim TÜV.

      • @[email protected]
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        12 years ago

        Gilt bei anderen Autofahren am Fenster klopfen, weil die zu dumm sind auf die Schleife zu fahren?

    • @[email protected]OP
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      Deutsch
      122 years ago

      Fahrrad auch bei Rot an einer Ampel mit Kontaktschleife halten muss, wenn die Kontaktschleife garnicht auf ein Fahrrad reagieren kann.

      Das Urteil ist als ganzes recht lesenswert, wenn man sich für sowas interessiert.

  • @[email protected]
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    Deutsch
    292 years ago

    Ich stell mir da gerade auch die Polizisten vor. Schauen einfach zu wie die Frau minutenlang vor der roten Ampel steht und lachen sich dabei ins Fäustchen: Haha schau mal wie doof die da steht. Komm die nehmen wir richtig hops, wenn sie sich traut trotzdem weiter zu fahren.

    • ChaoticNeutralCzech
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      42 years ago

      Dumme Polizisten. Der Sinn eines Regels ist wichtiger, als wie es formuliert ist. Oder würden sie jemanden, der Essen aus Supermarkt überzuleben stehlen muss, auch festnehmen? (Schlechte Vergleichung, im Vergleich zu USA gibt es hier wenig starke Armut, ihr kennt aber, was ich meine)

      • @[email protected]
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        192 years ago

        Oder würden sie jemanden, der Essen aus Supermarkt überzuleben stehlen muss, auch festnehmen?

        Hahahaha lol, hä? Klar. Natürlich würden sie.

        • @[email protected]
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          122 years ago

          Ja, habe ich auch nicht kapiert. Hierzulande droht Gefängnis, wenn man aus dem Mülleimer des Supermarktes Essen klaut.

          • ChaoticNeutralCzech
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            2 years ago

            Habe aus Leuchtmittel-Körbe in Lidl, dm usw. geklaut. Ist es wert, denn ca. 50% LED- Glühbirnen (besseres Anteil als in Tschechischen) haben akzeptable Fehlermodusse (100Hz-Blinken wegen alten Netzspannung-Kondensator ist in einem Stadel im Ordnung) oder lassen sie sich einfach reparieren. Oder hat man einen schlechten Modell (chinesische Lampe mit Leistung 1W) gekauft, aber dank Kronleuchter aus Wertstoffhofe habe ich auch genug Fassungen.

    • @[email protected]
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      42 years ago

      Viel ‚interessanter‘ finde ich ja, dass das Amtsgericht danach dann gesagt hat: Jaja passt so, die Gerechtigkeit hat wieder obsiegt!

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    fedilink
    372 years ago

    Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«.

    Geil

    • ChaoticNeutralCzech
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      12 years ago

      Oder die Übergang-Taste in der gleiche Richtung drücken, dann wird es grün schneller.

      Oder freiheraus in Mitte des Überganges wieder Radfahrer werden und auf die Straße rückkehren.

  • @[email protected]
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    fedilink
    432 years ago

    Schönes und richtiges Urteil, aber

    Zum einen sei die Lichtzeichenanlage vorliegend nicht defekt gewesen.

    Falsch! Eine Wechsellichtzeichenanlage die von Radfahrern beachtet werden muss aber Fahrräder nicht erkennt, ist defekt. Sie erfüllt nämlich ihre Funktion nicht.

    • @[email protected]OP
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      Deutsch
      282 years ago

      Das Urteil hat diese Frage bewusst offen gelassen und argumentiert, dass es rechtlich keinen Unterschied mache, ob die Anlage “kaputt” sei oder bei Fahrradfahrenden nicht funktioniere. Die Wirkung sei dieselbe und damit der zugrundeliegende Verwaltungsakt i.S.d. § 44 VwVfG nichtig. Das ist auch formal richtiges juristisches vorgehen. Wenn es auf die Einzelfrage nicht ankommt, muss sich das Gericht auch nicht damit beschäftigen.

    • Felix Gilcher
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      fedilink
      162 years ago

      @ebikefolder Das Urteil hat auch dazu einen schönen Satz:

      >11 bb) (…) Sollte die Beweisaufnahme ergeben, dass die Kontaktschleife zum Tatzeitpunkt plangemäß oder versehentlich so ausgelegt war, dass die Bedarfsanforderung durch Radfahrende nicht ausgelöst werden konnte, so wäre die Halteanordnung in Gestalt des Rotlichtsignals der Lichtzeichenanlage nämlich jedenfalls für Radfahrer – und damit auch für die Betroffene – als (teil-)nichtig i.S.d. § 44 Abs. 1 HmbVwVfG anzusehen.

    • @[email protected]
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      fedilink
      32 years ago

      Ich hab hier eine Ampel an einer Hauptverkehrsstraße außerorts, bei der ‘Edge Case Radfahrender’ wahrscheinlich einfach nicht im Lastenheft stand.

      Und da gesunder Menschenverstand in Deutschland rar ist - wie wäre es mit einem neuen Schild an der Ampel: Sollte eigentlich nach max. 3 Minuten grün werden, sonst kaputt.