• @[email protected]
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    10
    edit-2
    1 month ago

    U-Haft ist kein Teil der Strafe, sondern der Ermittlungen (z.B. wegen “Verdunkelungsgefahr”) und wird nur hinterher i.d.R. angerechnet.

    • punkisundead [they/them]
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      Deutsch
      51 month ago

      Natürlich ist dem Fall die UHaft Teil der Strafe. Nur weil sie eher Mittel zum Zweck hat ist es nicht eine direkte negative Folge für (angenommenes) Verhalten der Person. Klingt für mich ziemlich genau wie das was eine Strafe ist.

      Auch andere “Teile der Ermittlung” können Effekte wie eine Strafe haben oder werden teilweise auch als Bestrafung von unliebsamen Verhaltensweisen genutzt. Bspw Hausdurchsuchungen für Pimmel Beleidigungen

      • @[email protected]
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        fedilink
        41 month ago

        In einem immer autoritärer werdenden Staat werden solche Ermittlungswerkzeuge natürlich auch als Mittel der Abschreckung missbraucht, sofern die örtliche Justiz da mitspielt. Es ist aber nicht ihr eigentlicher Zweck.

      • 𝘋𝘪𝘳𝘬
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        5
        edit-2
        1 month ago

        Der wurde beim flüchten erwischt. Natürlich wird da Untersuchungshaft angeordnet, so lange die Ermittlungen laufen.

        • odd
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          fedilink
          41 month ago

          Du weißt, dass die Informationen über die Polizei während der Kita nur Propaganda sind, oder?