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    fedilink
    271 day ago

    Erzählt man das Anwälten, die auf dem Gebiet des Medien- und Reputationsrechts tätig sind, zeigen die sich überrascht. Das sei so umfangreich eigentlich kaum zu bewältigen, allenfalls mit tatkräftiger professioneller Hilfe. Der Rechtsanwalt Tae Joung Kim sagt, alles zu löschen, selbst Erwähnungen, denen man Jahre zuvor einmal zugestimmt hat, sei sehr aufwendig. Vieles könne man natürlich versuchen, akribisch selbst zu löschen. “Das kostet aber eine Menge Energie.” In der Regel reagierten die Anbieter von Suchmaschinen und sozialen Netzwerken auch nur verlässlich, wenn die Löschungsanfragen über Rechtsanwälte kommen. Das sei teuer.

    Man muss es sich leisten können, nicht auffindbar zu sein. “Wenn man professionell inklusive Gerichtsverfahren gegen alles vorgehen will, was es im Internet über einen gibt, fängt das bei einem fünfstelligen Wert an.”

    Verschwinden zu können, ist auch ein Privileg.

    Und damit kommen wir zum eigentlich Kern des Artikels. Die Leute haben das Geld um sich das professionel organisieren zu lassen und werden entsprechend weich gefallen sein. In ein paar Jahren mit der richtigen Regierungskoalition können sie dann wieder auftauchen und sich als Opfer einer Hetzkampagne inszenieren und daraus vielleicht sogar noch Profit schlagen.

    Ansonsten finde ich diesen Absatz noch wichtig:

    Auch denjenigen, die gar nicht mitgesungen haben. Norman Buse, ein Berliner Medienanwalt, hat einen Mann vertreten, der auf dem Video zu sehen ist, aber unbeteiligt war, wie das Hamburger Landgericht im Juni vergangenen Jahres vorerst entschied. Er steht in dem Video dabei, guckt auf sein Handy. Buse ist gegen TV-Sender, Verlage (auch gegen die ZEIT), gegen soziale Netzwerke und Suchmaschinenbetreiber vorgegangen. Er will erreichen, dass das unverpixelte Gesicht seines Mandanten nicht mehr gezeigt werden darf. Einige Prozesse laufen noch.

    Gerade in der Diskussion um Doxxing durch Böhmermann und ZDF sollte man berücksichtigen, dass es nach der Initialzündung immer auch eine Eigendynamik entwickeln kann, die Unbeteiligte trifft.

    Dementsprechend sollte dies den Gerichten überlassen sein, wobei mich interessiert, warum “Deutschland den Deutschen” keine strafbare Volksverhetzung sein soll.

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      fedilink
      51 day ago

      Gerade in der Diskussion um Doxxing durch Böhmermann und ZDF sollte man berücksichtigen, dass es nach der Initialzündung immer auch eine Eigendynamik entwickeln kann, die Unbeteiligte trifft.

      Ich frage mich was die eigentlichen Annahmen sind?

      Die Wirkung wird ein Skandal sein, der dazu führt, dass rechte Youtuber sich zurückziehen werden? Die Wirkung wird ein Skandal sein, der dazu führt, dass rechte Lieder nicht mehr gesunden werden oder die Personen ausgeschlossen werden?

      Einerseits die CDU und andererseits Böhmermann müssen sich etwas gedacht haben? Oder geht es nur noch um Aufmerksamkeit um jeden Preis? Und was haben solche Leute in verantwortungsvolle Positionen zu suchen, denn offenbar ist der Schaden ja größer als der Nutzen.

    • trollercoaster
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      fedilink
      91 day ago

      Dementsprechend sollte dies den Gerichten überlassen sein, wobei mich interessiert, warum “Deutschland den Deutschen” keine strafbare Volksverhetzung sein soll.

      In der Gerichtskantine war gerade brauner Lack im Angebot.

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      fedilink
      Deutsch
      5
      edit-2
      1 day ago

      warum “Deutschland den Deutschen” keine strafbare Volksverhetzung sein soll

      Der Straftatbestand der Volksverhetzung beginnt mit

      Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

      Deshalb wurden ja z.B. auch nicht die Teilnehmer von Polizeichats verurteilt, weil die Gruppe an sich nicht öffentlich war. Ähnlich würde ich es hier erwarten, das Gegröhle war ja erst geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, als es gefilmt und veröffentlicht wurde, oder so.

      Ist ne schmale Gratwanderung, ich vermute das Gesetz ist wegen der Angst vor Gesinnungsjustiz so geschrieben, platt gesagt: man will erreichen, dass es nicht strafbar ist, im stillen Kämmerlein zu sitzen und “Deutschland den Deutschen” zu denken, aber öffentlich zu grölen schon. Und diese Frage “wann beginnt Öffentlichkeit?” ist ja seit jeher im digitalen Raum und wo überall Kameras und Mikrophone verfügbar sind, eine sehr spannende Frage bei juristischer Aufarbeitung.