• @[email protected]
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    fedilink
    Deutsch
    12 years ago

    Wenn Auszubildende die gleiche Arbeitstätigkeit, wie Festangestellte durchführen, dann muss dass doch als Arbeit gelten

    • 𝘋𝘪𝘳𝘬
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      fedilink
      Deutsch
      12 years ago

      Rechtlich halt eben nicht. Und die gleiche Arbeitstätigkeit sollte es eigentlich auch nicht sein. Es gibt einen Lehrplan der von Schule und Betrieb gleichermaßen erfüllt werden muss.

    • @[email protected]
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      fedilink
      Deutsch
      1
      edit-2
      2 years ago

      Azubis arbeiten lediglich 60% in den ersten paar Lehrjahren in denen sie 2 von 5 Arbeitstagen in die Schule gehen (3/5 Tagen= 60%). Warum sollte ein Arbeitgeber jemanden in Vollzeit bezahlen der einen Großteil der Zeit nicht da ist?