Eine Wanderung machen und den GPX-Track mit Freunden teilen? Das wird schwierig, wenn ein Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes so verabschiedet wird.

[…]

In der “Forst-Praxis” wurde dies plakativ als “komoot-Paragraf” bezeichnet. Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike e. V. (DIMB) verdeutlicht die Empörung der Waldnutzer: “Der § 33 enthält Regelungen, die jeden Erholungsnutzer, ob zu Fuß, mit dem Rad oder zu Pferd, betreffen. Wer mit seinem Smartphone seine Route trackt, oder einfach nur ein Foto in den sozialen Medien teilt, der kann bei falscher Voreinstellung schnell mit einem Verbotstatbestand konfrontiert werden.”

[…]

Der Entwurf könnte auch das bloße Erfassen der Wege und Wegmerkmale infrage stellen, was die Arbeit der OpenStreetMap-Community unmittelbar gefährden könnte. Weiße Flecken gibt es nur in sehr wenigen Staaten, würden dann aber in Deutschland auftreten, wenn ein Waldbesitzer zum Erfassen der Wegedaten etwa keine Erlaubnis erteilt. Sie einzuholen, ist auch praktisch schwierig, denn Kontaktadressen der Besitzer sind an Ort und Stelle kaum aufzutreiben.

[…]

  • @[email protected]
    link
    fedilink
    Deutsch
    72 years ago

    solche werden bei Open Street Map nur eingetragen, wenn diese offiziell (also hoffentlich von allen Beteiligten genehmigt) sind

    Wie kommst du auf diesen Unsinn? Im Artikel geht es nicht um formell benannte Wanderrouten, sondern eingetragene Wege, die dann beispielsweise eben von Komoot wegen häufiger Nutzung als Smart Tour anderen angezeigt werden.

    OpenStreetMap hat das Ziel die Realität abzubilden und wenn da ein informeller Trampelpfand irgendwo ist, gehört der nach OpenStreetMap. Kannst den gerne mit informal=yes taggen oder access=no, sollte der abgesperrt sein, aber Ziel von OSM ist trotzdem die Wege aufzunehmen.

    • @[email protected]
      link
      fedilink
      Deutsch
      52 years ago

      Das habe ich aus dem Openstreetmap Forum, wo das diskutiert wird ;)

      https://community.openstreetmap.org/t/entwurf-eines-gesetzes-zur-neuordnung-des-bundeswaldgesetzes/106052

      Seit ich das letzte mal reingeschaut habe, sind viele Beiträge zu der Diskussion dazugekommen, aber hier die Auszüge auf denen ich meine oben geschriebene Meinung gebildet hatte:

      Unter einer virtuellen Route oder einem virtuellen Trail verstehe ich so etwas wie die vielen verschieden Routenvorschläge, die in Portalen wie Komoot, Alltrails oder Outdooractive veröffentlicht werden, also Tracks, die gar nicht in der OSM-Datenbank angelegt werden. Wir kennen zwar auch in OSM solche Routen, nämlich die klassischen, ausgeschilderten Wanderwege, die wir als Routen-Relation in OSM anlegen. Aber das sind ja vor Ort ausgeschilderte Routen, so wie in (2) beschrieben

      Es gibt immer wieder einmal einzelne OSM-Aktive, die auch rein virtuelle Routen in OSM als Routenrelation anlegen. Doch diese werden stets von der OSM-Community zurückgepfiffen und darauf hinwiesen, dass die OSM-Datenbank nicht der richtige Ort dafür ist. Dass wir in OSM nur Routen einpflegen, die vor Ort ausgeschildert sind. Dass für virtuelle Routen und Tourenvorschläge Portale wie Komoot, Alltrais und Outdooractive zu nutzen sind.

      Das Erfassen dieser tracks an sich bedarf nicht der Genehmigung, sondern das “Anzeigen oder Ausweisen als Route oder Trail”. Damit ist nicht das Mapping in einer Geodatenbank angesprochen, sondern die Nutzung solcher Wege für Routenvorschläge durch die entsprechenden Anbieter.