Eine Wanderung machen und den GPX-Track mit Freunden teilen? Das wird schwierig, wenn ein Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes so verabschiedet wird.
[…]
In der “Forst-Praxis” wurde dies plakativ als “komoot-Paragraf” bezeichnet. Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike e. V. (DIMB) verdeutlicht die Empörung der Waldnutzer: “Der § 33 enthält Regelungen, die jeden Erholungsnutzer, ob zu Fuß, mit dem Rad oder zu Pferd, betreffen. Wer mit seinem Smartphone seine Route trackt, oder einfach nur ein Foto in den sozialen Medien teilt, der kann bei falscher Voreinstellung schnell mit einem Verbotstatbestand konfrontiert werden.”
[…]
Der Entwurf könnte auch das bloße Erfassen der Wege und Wegmerkmale infrage stellen, was die Arbeit der OpenStreetMap-Community unmittelbar gefährden könnte. Weiße Flecken gibt es nur in sehr wenigen Staaten, würden dann aber in Deutschland auftreten, wenn ein Waldbesitzer zum Erfassen der Wegedaten etwa keine Erlaubnis erteilt. Sie einzuholen, ist auch praktisch schwierig, denn Kontaktadressen der Besitzer sind an Ort und Stelle kaum aufzutreiben.
[…]
Wie kommst du auf diesen Unsinn? Im Artikel geht es nicht um formell benannte Wanderrouten, sondern eingetragene Wege, die dann beispielsweise eben von Komoot wegen häufiger Nutzung als Smart Tour anderen angezeigt werden.
OpenStreetMap hat das Ziel die Realität abzubilden und wenn da ein informeller Trampelpfand irgendwo ist, gehört der nach OpenStreetMap. Kannst den gerne mit
informal=yes
taggen oderaccess=no
, sollte der abgesperrt sein, aber Ziel von OSM ist trotzdem die Wege aufzunehmen.Das habe ich aus dem Openstreetmap Forum, wo das diskutiert wird ;)
https://community.openstreetmap.org/t/entwurf-eines-gesetzes-zur-neuordnung-des-bundeswaldgesetzes/106052
Seit ich das letzte mal reingeschaut habe, sind viele Beiträge zu der Diskussion dazugekommen, aber hier die Auszüge auf denen ich meine oben geschriebene Meinung gebildet hatte: