• Suzune
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    266 months ago

    Fair wäre nach Wert des Autos.

    (Nach Tagessatz ist zu umständlich und Reiche sind plötzlich “arm und so unschuldig”, wenn sie belangt werden.)

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      66 months ago

      Gibts in Österreich zumindest in Ansätzen:

      Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden.

      So richtig fair finde ich das auch nicht - warum erhält ein Raser eine Strafe von 1.000€, der nächste eine von 100.000€?

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        56 months ago

        80 zu viel im Ortsgebiet ist aber auch ne Hausnummer, das passiert nicht mal eben so aus versehen.

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          56 months ago

          Es gab seit der Einführung der Regeung 70 (!) Fahrzeugbeschlagnahmungen. Und ich dachte noch, so blöd wird doch niemand sein und im Ortsgebiet mit 130 fahren…

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        116 months ago

        Geht eher darum, dass es den Leuten gleich “weh” tut. Eine Strafe von 10.000,-€ tun einem Normalverdiener (wahrscheinlich) weh, einen Multi-Millionär interessiert das wenig.

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              36 months ago

              Auch ein und dasselbe Auto ist nach ein paar Jahren nur mehr halb soviel wert.

              Ist das Fahrzeug geliehen oder geleast, greift die Regelung gar nicht.

              • trollercoaster
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                Deutsch
                16 months ago

                Doch, denn der Vermieter wird das Geld für die Karre wiederhaben wollen.

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                  06 months ago

                  Bei geliehenen Fahrzeugen wird dieses spätestens nach 14 Tagen an seinen Besitzer zurückgegeben

                  • trollercoaster
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                    Deutsch
                    26 months ago

                    Das ist ja blöd. Hoffentlich wird der Wert des Fahrzeugs trotzdem dem Fahrer in Rechnung gestellt.

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                56 months ago

                Klar, richtig fair kann nur eine Regelung mit Bezug auf Vermögen und Einkommen sein.

                Der Aufwand, um diese Daten richtig zu erheben (Vermögen beinhaltet auch z.B. Immobilien; Einkommen muss nichts sein, das durch die Lohnsteuer offensichtlich ist) ist vermutlich zu hoch, als dass das jemals eingeführt würde.

                Somit wäre als Bezugswert für die Ermittlung von StVO-Bußgeldern vllt der inflationsbereinigte Listen-Neupreis des verwendeten Fahrzeugs geeignet. Mit Mindest- aber ohne Maximal-Bußgeld.
                Wobei man dann vermutlich getrennte Formeln für PKW und LKW bräuchte. Im Sinne von “besser als nichts”.

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                06 months ago

                Die eigentliche Strafe ist ja aber der Preis für den Wagen den du dir als nächstes kaufst. Und da werden die mit viel Geld eher zu nem teuren Auto greifen als die mit wenig Geld.

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        fedilink
        86 months ago

        Es ist halt ein Tatwerkzeug, das eingezogen wird. Bei einem (anderen) Tötungsdelikt wird beim Einziehen ja auch nicht danach unterschieden, ob es ein Küchenmesser ist oder eine vergoldete Desert Eagle.

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      fedilink
      Deutsch
      86 months ago

      Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach ab dem zweiten (dritten?) Verstoß innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Tagessatz abrechnet. Oder den Betrag bei jedem Verstoß verdoppeln?

      • trollercoaster
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        fedilink
        Deutsch
        46 months ago

        Das sollte von Anfang an in Tagessätzen berechnet werden. Und schwere Verstöße sollten, wie in manchen anderen Ländern schon jetzt, mit einer Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet werden.