• @[email protected]
    link
    fedilink
    143 days ago

    Erstens war das ganze wohl eh “Nur für den Dienstgebrauch”, und zweitens bin ich der Ansicht so etwas gehört direkt in die Öffentlichkeit… das einzige was eine (kurzfristige) Zurückhaltung rechtfertigen könnte ist der etwaige Schutz von Informanten, aber nach dem was ich davon bisher gesehen habe bezieht sich wohl das meiste eh auf öffentliche Aussagen aus dem Wahlkampf bzw. Social Media Posts.

    • @[email protected]
      link
      fedilink
      11
      edit-2
      3 days ago

      “Nur für den Dienstgebrauch” ist der offizielle Name für eine Geheimhaltungsstufe.

      1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann;
      1. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann;
      1. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann;
      1. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.

      Ist die niedrigste Stufe.

      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Geheimhaltungsgrad

      • @[email protected]
        link
        fedilink
        63 days ago

        Das war mir durchaus bekannt, ich habe lange genug in einem Bereich gearbeitet wo so etwas relevant war ;-)

        • @[email protected]
          link
          fedilink
          113 days ago

          Habe ich vermutet so wie du es formuliert hast. Wollte trotzdem den Kontext für andere herstellen.