Ist das hier Parken auf dem Rad-/Gehweg oder “nur” z.B. Parken vor abgesenktem Bordstein?

    • @[email protected]
      link
      fedilink
      42 years ago

      Und die Kreuzung beginnt nicht, wo die Fahrbahnbegrenzung auf der Querstraße seitlich endet sondern erst, wenn die Straße wieder begradigt ist!

      • @[email protected]
        link
        fedilink
        32 years ago

        Das stimmt so nicht. §12 StVO

        (3) Das Parken ist unzulässig

        1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.