Ist das hier Parken auf dem Rad-/Gehweg oder “nur” z.B. Parken vor abgesenktem Bordstein?

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    fedilink
    42 years ago

    Und die Kreuzung beginnt nicht, wo die Fahrbahnbegrenzung auf der Querstraße seitlich endet sondern erst, wenn die Straße wieder begradigt ist!

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      fedilink
      32 years ago

      Das stimmt so nicht. §12 StVO

      (3) Das Parken ist unzulässig

      1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.