In Tesla-Autos eingebaute Dashcams sind datenschutzrechtlich unzulässig, sagt ein Datenschutzbeauftragter, nachdem er gehäuft Anfragen zu dem Thema bekam.
Mein Bruder in Christus eine reguläre Dashcam macht das selbe. Die Filmt auch alles und jeden.
Wo ist die Lösung wo ist das hier. Daran kann och mich gar nicht erlaben. SGB, BGB. Ist jetzt fast 100 ne. Wo sind die Datenschutzbeauftragten die auch selbst Lösungen für Probleme finden.
Reguläre Dashcams sind noch okay, denn sie überschreiben die Aufnahmen nach kurzer Zeit. Wenn Tesla das nicht macht dann laufen wir in ein Problem. Laut dem Datenschutzbeauftragen sind gespeicherte Aufnahmen eine Minute vor bis eine Minute nach dem Unfall legitim.
Das ist aber auch weit hergegriffen und unmöglich so durchzusetzen. Woher weiß das Auto was und wie lange der Unfall ist? Wie soll man daraus irgendwas festes Ableiten?
Wenn das Auto das nicht selber weiß (eigene Sensoren), dann die Kamera durch einen entsprechenden Beschleunigungssensor. Am Ende hast du halt 2-minütige Aufnahmen (eine Minute vor, eine Minute danach…) von allen Zusammenstößen und Gefahrenbremsungen… bei allem anderen ist die Beschleunigung nicht hoch genug.
Da hilft ein manueller Knopf zum Auslösen. Auch dann ist die Kamera gesetzeskonform und im Zweifelsfall machst du dich halt stattdessen strafbar, wenn du das stattdessen für anlasslose Aufnahmen missbrauchst.
Wenn ich meinen Job machen würde wie Datenschutzbeauftragte, hätte ich keinen Job mehr.
Man kann doch nicht hingehen und überall nur sagen “nein so geht das nicht”. Man muss doch auch seinem Kunden ne Lösung geben.
Man kann doch nicht hingehen und überall nur sagen “nein so geht das nicht”. Man muss doch auch seinem Kunden ne Lösung geben.
Nein, muss er nicht. Der Gesetzgeber sagt, dass Dash Cams, so wie sie zur Zeit funktionieren, unzulässig sind. Wenn dir das nicht passt, ist es Sache der Politik die Gesetzgebung zu ändern. Solange das nicht passiert, ist es der Job des Datenschutzbeauftragten auf Verstöße gegen die Gesetze zum Datenschutz aufmerksam zu machen, nicht die Hersteller anzubetteln, gesetzeskonforme System zu bauen.
Und ja, der Gesetzgeber hat bereits klar beschrieben, wie Dash Cams legal zu betreiben sind, nämlich mit einem Kurzzeitspeicher, der ständig überschrieben wird und nie mehr als einige Minuten zurückreicht. Diese Zeitspanne kann dann anlassbezogen (z.B. ausgelöst durch einen Beschleunigungssensor, sprich Zusammenstoß) dauerhaft gespeichert werden. Direkten Zugriff auf diesen Kurzzeitspeicher brauchst du nicht, denn dann hättest du wiederum anlasslos die letzten Minuten, inklusive unbeteiligter Personen mit einem Recht auf ihre pritaten Informationen gefilmt.
Wie wäre es, wenn du dich mal bei den Herstellern beschwerst? Die Umsetzung ist weder technisch schwieriger noch teurer. Es tut nur keiner, weil wen interessiert schon deutsche Gesetzgebung, wenn es nicht die Hersteller sind, die sich illegal verhalten, sondern die Anwender?
Ich meine das nicht böse, aber du verstehst die Rolle/Tätigkeit des Beauftragten nicht.
Er prüft geltendes Recht und Richtlinien und ist nicht dafür da den Leuten zu erklären wie sie diese einhalten, das müssen Firmen und Behörden schon selber hinkriegen (sich an das Recht halten).
Ein Richter erklärt dir auch nicht die Gesetze sondern prüft, ob du dagegen verstoßen hast.
Die Aufgabe eines Polizisten ist es auch nicht dem Mörder zu erklären, wohin er die Leiche schaffen soll, damit man sie nicht findet.
Genauso ist eben auch ein Datenschutzbeauftragter da, darauf zu achten, dass andere sich an Gesetze halten und nicht ihnen zu erklären wie man sie umgeht.
Naja, das seh ich dann doch leicht anders: Da gehört dann doch eigentlich eine Betriebsuntersagung mit zum Werkzeug der Datenschutzbeauftragten. Jetzt nur sagen “Hey, eure Funktion ist illegal” und dann kann ich die weiternutzen, ist es halt nicht
Die Lösung ist ein Ringspeicher. Das sagt auch der Datenschutzbeauftragte. 1 Minute vor dem Unfall und 1 Minute danach sind okay. Was nicht okay ist, ist anlasslos die ganze Zeit zu filmen und zu speichern.
Naja du kannst ja nu auch nicht in der zeit zurück reisen um die Minute vor dem Unfall aufzunehmen und zu speichern. Geht nun mal nicht. Es muss aufgenommen und gespeichert werden. Wenn eben nichts passiert bzw nicht manuell gespeichert wird, muss die Datei gelöscht / überschrieben werden. Alles andere ist großer Kokolores.
Mein Bruder in Christus eine reguläre Dashcam macht das selbe. Die Filmt auch alles und jeden.
Wo ist die Lösung wo ist das hier. Daran kann och mich gar nicht erlaben. SGB, BGB. Ist jetzt fast 100 ne. Wo sind die Datenschutzbeauftragten die auch selbst Lösungen für Probleme finden.
Reguläre Dashcams sind noch okay, denn sie überschreiben die Aufnahmen nach kurzer Zeit. Wenn Tesla das nicht macht dann laufen wir in ein Problem. Laut dem Datenschutzbeauftragen sind gespeicherte Aufnahmen eine Minute vor bis eine Minute nach dem Unfall legitim.
Das ist aber auch weit hergegriffen und unmöglich so durchzusetzen. Woher weiß das Auto was und wie lange der Unfall ist? Wie soll man daraus irgendwas festes Ableiten?
Kein Plan. Sofern es aber keine Massenkarambolage gibt sollten 1 Minute vor einem Einschlag bis eine Minute nach einem Einschlag reichen.
Bei Massenkarambolagen helfen Handys von Gaffern weiter 😄
Wenn das Auto das nicht selber weiß (eigene Sensoren), dann die Kamera durch einen entsprechenden Beschleunigungssensor. Am Ende hast du halt 2-minütige Aufnahmen (eine Minute vor, eine Minute danach…) von allen Zusammenstößen und Gefahrenbremsungen… bei allem anderen ist die Beschleunigung nicht hoch genug.
Das hilft mir nicht, wenn ich auf der autobahn ausgebremst werde von einem BMW Andreas. Da gibt es weder zusammenstoss noch abruptes bremsen.
Da hilft ein manueller Knopf zum Auslösen. Auch dann ist die Kamera gesetzeskonform und im Zweifelsfall machst du dich halt stattdessen strafbar, wenn du das stattdessen für anlasslose Aufnahmen missbrauchst.
Datenschutzbeauftragte sind nicht dazu da Lösungen zu finden, sie sollen nur auf Probleme Hinweisen. Sie zu lösen obliegt den Herstellern.
Wenn ich meinen Job machen würde wie Datenschutzbeauftragte, hätte ich keinen Job mehr.
Man kann doch nicht hingehen und überall nur sagen “nein so geht das nicht”. Man muss doch auch seinem Kunden ne Lösung geben.
Natürlich muss der Datenschutzbeauftragte Lösungen anbieten.
Aber nicht der öffentliche sondern der des Unternehmens.
Nein, muss er nicht. Der Gesetzgeber sagt, dass Dash Cams, so wie sie zur Zeit funktionieren, unzulässig sind. Wenn dir das nicht passt, ist es Sache der Politik die Gesetzgebung zu ändern. Solange das nicht passiert, ist es der Job des Datenschutzbeauftragten auf Verstöße gegen die Gesetze zum Datenschutz aufmerksam zu machen, nicht die Hersteller anzubetteln, gesetzeskonforme System zu bauen.
Und ja, der Gesetzgeber hat bereits klar beschrieben, wie Dash Cams legal zu betreiben sind, nämlich mit einem Kurzzeitspeicher, der ständig überschrieben wird und nie mehr als einige Minuten zurückreicht. Diese Zeitspanne kann dann anlassbezogen (z.B. ausgelöst durch einen Beschleunigungssensor, sprich Zusammenstoß) dauerhaft gespeichert werden. Direkten Zugriff auf diesen Kurzzeitspeicher brauchst du nicht, denn dann hättest du wiederum anlasslos die letzten Minuten, inklusive unbeteiligter Personen mit einem Recht auf ihre pritaten Informationen gefilmt.
Wie wäre es, wenn du dich mal bei den Herstellern beschwerst? Die Umsetzung ist weder technisch schwieriger noch teurer. Es tut nur keiner, weil wen interessiert schon deutsche Gesetzgebung, wenn es nicht die Hersteller sind, die sich illegal verhalten, sondern die Anwender?
Ich meine das nicht böse, aber du verstehst die Rolle/Tätigkeit des Beauftragten nicht.
Er prüft geltendes Recht und Richtlinien und ist nicht dafür da den Leuten zu erklären wie sie diese einhalten, das müssen Firmen und Behörden schon selber hinkriegen (sich an das Recht halten). Ein Richter erklärt dir auch nicht die Gesetze sondern prüft, ob du dagegen verstoßen hast.
Die Aufgabe eines Polizisten ist es auch nicht dem Mörder zu erklären, wohin er die Leiche schaffen soll, damit man sie nicht findet.
Genauso ist eben auch ein Datenschutzbeauftragter da, darauf zu achten, dass andere sich an Gesetze halten und nicht ihnen zu erklären wie man sie umgeht.
Naja, das seh ich dann doch leicht anders: Da gehört dann doch eigentlich eine Betriebsuntersagung mit zum Werkzeug der Datenschutzbeauftragten. Jetzt nur sagen “Hey, eure Funktion ist illegal” und dann kann ich die weiternutzen, ist es halt nicht
Oder dem Gesetzgeber.
Selbst da sehe ich keine Verantwortung. Eigentlich ist schon klar geregelt, dass die derzeitige Praxis nicht zulässig ist.
Ja, per Gesetzt.
Und bei Bedarf kann der Gesetzgeber das ändern.
deleted by creator
Die Lösung ist ein Ringspeicher. Das sagt auch der Datenschutzbeauftragte. 1 Minute vor dem Unfall und 1 Minute danach sind okay. Was nicht okay ist, ist anlasslos die ganze Zeit zu filmen und zu speichern.
Naja du kannst ja nu auch nicht in der zeit zurück reisen um die Minute vor dem Unfall aufzunehmen und zu speichern. Geht nun mal nicht. Es muss aufgenommen und gespeichert werden. Wenn eben nichts passiert bzw nicht manuell gespeichert wird, muss die Datei gelöscht / überschrieben werden. Alles andere ist großer Kokolores.
Genau das tut der Ringspeicher.
Ich weiß. Die Beschreibung “Was nicht okay ist, ist anlasslos die ganze Zeit zu filmen und zu speichern.” ist halt etwas irreführend.
Im Zusammenhang mit dem Satz davor mMn nicht.