In Tesla-Autos eingebaute Dashcams sind datenschutzrechtlich unzulässig, sagt ein Datenschutzbeauftragter, nachdem er gehäuft Anfragen zu dem Thema bekam.
Wenn ich meinen Job machen würde wie Datenschutzbeauftragte, hätte ich keinen Job mehr.
Man kann doch nicht hingehen und überall nur sagen “nein so geht das nicht”. Man muss doch auch seinem Kunden ne Lösung geben.
Man kann doch nicht hingehen und überall nur sagen “nein so geht das nicht”. Man muss doch auch seinem Kunden ne Lösung geben.
Nein, muss er nicht. Der Gesetzgeber sagt, dass Dash Cams, so wie sie zur Zeit funktionieren, unzulässig sind. Wenn dir das nicht passt, ist es Sache der Politik die Gesetzgebung zu ändern. Solange das nicht passiert, ist es der Job des Datenschutzbeauftragten auf Verstöße gegen die Gesetze zum Datenschutz aufmerksam zu machen, nicht die Hersteller anzubetteln, gesetzeskonforme System zu bauen.
Und ja, der Gesetzgeber hat bereits klar beschrieben, wie Dash Cams legal zu betreiben sind, nämlich mit einem Kurzzeitspeicher, der ständig überschrieben wird und nie mehr als einige Minuten zurückreicht. Diese Zeitspanne kann dann anlassbezogen (z.B. ausgelöst durch einen Beschleunigungssensor, sprich Zusammenstoß) dauerhaft gespeichert werden. Direkten Zugriff auf diesen Kurzzeitspeicher brauchst du nicht, denn dann hättest du wiederum anlasslos die letzten Minuten, inklusive unbeteiligter Personen mit einem Recht auf ihre pritaten Informationen gefilmt.
Wie wäre es, wenn du dich mal bei den Herstellern beschwerst? Die Umsetzung ist weder technisch schwieriger noch teurer. Es tut nur keiner, weil wen interessiert schon deutsche Gesetzgebung, wenn es nicht die Hersteller sind, die sich illegal verhalten, sondern die Anwender?
Ich meine das nicht böse, aber du verstehst die Rolle/Tätigkeit des Beauftragten nicht.
Er prüft geltendes Recht und Richtlinien und ist nicht dafür da den Leuten zu erklären wie sie diese einhalten, das müssen Firmen und Behörden schon selber hinkriegen (sich an das Recht halten).
Ein Richter erklärt dir auch nicht die Gesetze sondern prüft, ob du dagegen verstoßen hast.
Die Aufgabe eines Polizisten ist es auch nicht dem Mörder zu erklären, wohin er die Leiche schaffen soll, damit man sie nicht findet.
Genauso ist eben auch ein Datenschutzbeauftragter da, darauf zu achten, dass andere sich an Gesetze halten und nicht ihnen zu erklären wie man sie umgeht.
Naja, das seh ich dann doch leicht anders: Da gehört dann doch eigentlich eine Betriebsuntersagung mit zum Werkzeug der Datenschutzbeauftragten. Jetzt nur sagen “Hey, eure Funktion ist illegal” und dann kann ich die weiternutzen, ist es halt nicht
Datenschutzbeauftragte sind nicht dazu da Lösungen zu finden, sie sollen nur auf Probleme Hinweisen. Sie zu lösen obliegt den Herstellern.
Oder dem Gesetzgeber.
Selbst da sehe ich keine Verantwortung. Eigentlich ist schon klar geregelt, dass die derzeitige Praxis nicht zulässig ist.
Ja, per Gesetzt.
Und bei Bedarf kann der Gesetzgeber das ändern.
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Wenn ich meinen Job machen würde wie Datenschutzbeauftragte, hätte ich keinen Job mehr.
Man kann doch nicht hingehen und überall nur sagen “nein so geht das nicht”. Man muss doch auch seinem Kunden ne Lösung geben.
Natürlich muss der Datenschutzbeauftragte Lösungen anbieten.
Aber nicht der öffentliche sondern der des Unternehmens.
Nein, muss er nicht. Der Gesetzgeber sagt, dass Dash Cams, so wie sie zur Zeit funktionieren, unzulässig sind. Wenn dir das nicht passt, ist es Sache der Politik die Gesetzgebung zu ändern. Solange das nicht passiert, ist es der Job des Datenschutzbeauftragten auf Verstöße gegen die Gesetze zum Datenschutz aufmerksam zu machen, nicht die Hersteller anzubetteln, gesetzeskonforme System zu bauen.
Und ja, der Gesetzgeber hat bereits klar beschrieben, wie Dash Cams legal zu betreiben sind, nämlich mit einem Kurzzeitspeicher, der ständig überschrieben wird und nie mehr als einige Minuten zurückreicht. Diese Zeitspanne kann dann anlassbezogen (z.B. ausgelöst durch einen Beschleunigungssensor, sprich Zusammenstoß) dauerhaft gespeichert werden. Direkten Zugriff auf diesen Kurzzeitspeicher brauchst du nicht, denn dann hättest du wiederum anlasslos die letzten Minuten, inklusive unbeteiligter Personen mit einem Recht auf ihre pritaten Informationen gefilmt.
Wie wäre es, wenn du dich mal bei den Herstellern beschwerst? Die Umsetzung ist weder technisch schwieriger noch teurer. Es tut nur keiner, weil wen interessiert schon deutsche Gesetzgebung, wenn es nicht die Hersteller sind, die sich illegal verhalten, sondern die Anwender?
Ich meine das nicht böse, aber du verstehst die Rolle/Tätigkeit des Beauftragten nicht.
Er prüft geltendes Recht und Richtlinien und ist nicht dafür da den Leuten zu erklären wie sie diese einhalten, das müssen Firmen und Behörden schon selber hinkriegen (sich an das Recht halten). Ein Richter erklärt dir auch nicht die Gesetze sondern prüft, ob du dagegen verstoßen hast.
Die Aufgabe eines Polizisten ist es auch nicht dem Mörder zu erklären, wohin er die Leiche schaffen soll, damit man sie nicht findet.
Genauso ist eben auch ein Datenschutzbeauftragter da, darauf zu achten, dass andere sich an Gesetze halten und nicht ihnen zu erklären wie man sie umgeht.
Naja, das seh ich dann doch leicht anders: Da gehört dann doch eigentlich eine Betriebsuntersagung mit zum Werkzeug der Datenschutzbeauftragten. Jetzt nur sagen “Hey, eure Funktion ist illegal” und dann kann ich die weiternutzen, ist es halt nicht